Glossen
      zurück


„Von Ihnen vorsätzlich verursachtes sehr schlechtes Wetter“


Offenbach, 5. September - Er verzichtete darauf, 200 Euro Heizkostenzuschuss geltend zu machen, doch 411,67 Euro Schadenersatz wollte ein streitbarer Bürger von einem Mitarbeiter des DWD vor Gericht durchsetzen. Grund: Der Bürger hatte auf dem Dach seines Hauses eine Photovoltaikanlage installiert. Im Dezember des vergangenen Jahres produzierte diese Anlage Strom im Wert von sage und schreibe 0,20 Euro. Seine Mahnungen an den Kollegen der örtlichen Wetterwarte des DWD, doch gefälligst das Wetter so zu beeinflussen wie es teilweise in China praktiziert wird, blieben verständlicherweise ungehört. Also beschritt der vermeintlich um gutes Wetter geprellte Bürger den gerichtlichen Weg, um das „von Ihnen vorsätzlich verursachte sehr schlechte Wetter“ endlich abzustellen und es in seinem Sinne zu manipulieren. Dafür müsse der DWD unter anderem Sachverständige aus China einfliegen lassen und Raketenrampen an der Wetterwarte aufbauen, um den Wolkenbeschuss vornehmen zu können. Der Richter ließ die Klage gegen den Mitarbeiter der Wetterwarte zu, obschon der DWD als Dienstherr der korrekte Ansprechpartner und somit der Prozessgegner gewesen wäre. Die Forderungen des Klägers lehnte der Richter jedoch ab. Er formulierte in der Urteilsbegründung: „Ein Anspruch aufgrund der Regelungen gem. §§ 823 ff BGB (Schadensersatzpflicht) kommt nicht in Betracht, da eine Verantwortlichkeit des Beklagten für die ausreichende Sonnenscheindauer nicht gegeben ist. Es liegt alleine im Verantwortungs- und Risikobereich des Klägers, dass seine mit der Anschaffung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage verbundenen Rentabilitätshoffnungen sich erfüllen.“

„Dies ist leider kein verspäteter April-Scherz, wie vielleicht vermutet werden könnte“, meint Manuela Beck, PB JU, die den Fall betreute. „Besonders unangenehm ist, dass der Mitarbeiter verklagt wurde, und der Richter unsere Einwände als Dienstherr nicht anerkannte. Denn, so wie es im Moment aussieht, lässt der Kläger noch nicht locker und will weiter streiten.“



„Wetterbestellung“


Offenbach, 17. August - Nachfolgende E-Mail erreichte kürzlich die Vorhersage- und Beratungszentrale in Offenbach: „Sehr geehrte Damen und Herren vom Deutschen Wetterdienst! Am 24.09.2011 werden meine Frau und ich heiraten. Und weil man doch immer sagt, man habe schönes Wetter bestellt, wollte ich dies heute auch tun. Mit großer Freude habe ich sogar auf Ihrer Homepage einen Shop gefunden, leider jedoch kein passendes Produkt für meinen Wetterwunsch. Vielleicht ist "mein" Produkt ja dann so individuell, dass es dies einfach nicht im Shop zu erhalten ist?

Hier also meine Bestellung an Sie: Für den 24.09.2011 wollen wir in der Region Augsburger Land Süd einen sonnigen, aber nicht zu heißen Tag. So 24-26 Grad Celsius wären fein, nicht schwül, eher trocken. Vielleicht noch wenige kleine, weiße, pummelige Wölkchen - damit unser bayerischer Himmel an unserem Hochzeitstag auch weiß-blau erscheint. Sollte es für die Region nicht machbar sein, bitte dann für die Ortschaften Großaitingen und Ettringen. Ich hoffe, dass ich mit meiner Schönwetter-Bestellung nicht zu spät dran bin und der Termin nicht schon vergriffen ist. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, vor allem aber unsere Gäste, denen ich dann versichern kann, dass das schöne Wetter nicht von ungefähr kommt und wir alles mögliche unternommen haben um schönes Wetter zu bekommen...

Mit freundlichen Grüßen



Demo



Weitere werden gerne aufgenommen